Steuerberaterin Anja Nowarra Steuerberaterin Anja Nowarra

Steuerberater sind an die Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) gebunden. Diese wird durch das Bundesministerium für Finanzen festgelegt.

Die StBVV enthält unterschiedliche Gebührenarten. Die Gebühren werden als Wert- oder Zeitgebühr erhoben. Ein gewisser Gebührenrahmen ist vorgeschrieben.

Bei meinen Gebühren steht der Arbeitsaufwand im Mittelpunkt.

Sofern Sie die Unterlagen,  nach meinen Aufstellungen und Angaben, vorbereiten liegen die  Gebühren oft unter dem gesetzlichen Mittelwert der StBVV. 

Die Honorare lassen sich im Voraus nicht exakt festlegen. Ich sage Ihnen – vor Auftragserledigung in einem telefonischen Ersttermin – mit welchen ungefähren Kosten zu rechnen ist. Hierzu benötige ich u.a. die Höhe Ihre Einnahmen (z.B. Bruttoarbeitslohn, Umsatz bei Selbständigen, Mieterträge,  Kapitalerträge .....) und sofern Sie Selbständig sind den Umfang / Anzahl Ihre Einnahmen- und Ausgabenbelege etc. 

Mehr hierzu in einem Telefonat.......

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